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BGH, 18.05.1999 - 5 StR 228/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 464 Abs. 3 StPO;
Zuständigkeit; Sofortige Beschwerde der Nebenklage; - Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Zuständigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90
Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine …
Auszug aus BGH, 18.05.1999 - 5 StR 228/99
Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die Auslagenentscheidung des Landgerichts ist das Brandenburgische Oberlandesgericht berufen (vgl. BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3).